Aus unserem Portfolio:
SICONNET dsb office
DIE Softwarelösung für Datenschutzbeauftragte
Sie müssen den Datenschutz sehr schnell und professionell managen?
Sie müssen unter großem Zeitdruck gesetzliche Vorgaben umsetzen?
Sie müssen in Erfahrung bringen, was konkret zu tun ist?
Mit dsb office können Sie mit wenig Vorwissen den Datenschutz in Ihrem Unternehmen umsetzen. Sie arbeiten mit einem professionell entwickelten Softwaretool, welches die Arbeit des Datenschutzbeauftragten (DSB) unterstützt und optimiert. Es beinhaltet z.B. mehr als 30 Mustervorlagen, automatische Reporting-Funktionen, eine Vorfallbehandlung, einen Verarbeitungsassistenten, integrierte Textverarbeitung, Anhang von Dokumenten und Schulungsfragen sowie diverse Statusangaben.
dsb office ist sowohl als Standard-Version mit Einzelplatz-Lizenzen als auch mit Mehrplatz-Lizenzen in der Enterprise-Version erhältlich.
- Ideal für große, mittlere und auch kleinere Unternehmen, da die Toolbox sich individuell anpassen und Ihr Unternehmen abbilden lässt.
- Branchenorientierte Vorlagen. Dadurch ist die Einarbeitung auch für Einsteiger wesentlich leichter.
- Aufgrund der Unterstützung durch Berater ist die Software für jedes Unternehmen geeignet.
- Die Hilfefunktionen unterstützen Sie bei allen relevanten Fragen des deutschen Datenschutzrechts, außerdem ist die Programmhilfe in klar verständlichem Deutsch geschrieben.
- Musterformulare sind im Lieferumfang enthalten. Diese können Sie ohne weitere Lizenzgebühren einsetzen.
- Organisatorische und technische Fragenkataloge helfen Ihnen beim Aufspüren von Schwachstellen.
- Die ausgefüllten Felder der Formulare können sowohl als Prüfungsgrundlage für die Datenschutzaufsichtsbehörde als auch für interne Audits gelten.
- Jederzeit transparente Übersicht Ihrer Datenschutz- und IT-Sicherheitslage für sich, Ihre Mitarbeiter, die Geschäftsführung und den Kunden.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
§ 4 (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat
Die Umsetzung liegt ausschließlich bei den Unternehmen!
Bestellung eines DSB – muss das sein?
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) ist in § 4f BDSG geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,-- € geahndet werden.
Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
- Wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mind. 9 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.
- Wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit in der Regel mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
- Wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der AN).
- Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.
Weiteres auf www.qnet-shop.de oder
nehmen Sie Kontakt zu uns auf für weitergehende Beratung!
Interesse? Nehmen Sie Kontakt auf: QKomm GmbH | In Gerderhahn 36a | 41812 Erkelenz | Tel.: 02431/ 980 893 | Fax: 02431/ 980 894